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1316. Januar 19. In consistorio Wrat. lata est hec sentencia.

14 kal. Febr.

Konrad, Doctor decretorum, Kanonikus und Offizial von Breslau, berichtet unter Einrückung seiner bischöflichen Vollmacht vom 3. Februar 1315 (oben No. 3466), dass vor ihm Mathias, Procurator und Syndikus der Aebtissin zu Strehlen, bezeugt hat, wie weiland Herzog Bolko als wahrer Patron der Strehlener Kirche sowohl auf Grund des Verkaufs der Stadt Strehlen als auch auf Grund einer besonderen Abtretung des Patronatsrechtes durch weiland Boguss dieses Recht unter Zustimmung des damaligen Bischofs Johannes dem dortigen Klarenkloster geschenkt, wie denn auch der damalige Pfarrer Heinrich in Strehlen vor Herzog Bolko manibus convolutis von der Aebtissin seine Kirche zu haben wiederholt bekannt habe, und unter Anerkennung dessen die ungegründeten Ansprüche des Herzogs Bernhard und des Grafen Boguss zurückgewiesen wissen will, dass dann aber Symon, Kanonikus von Lebus, auf Grund seiner Präsentation durch den Grafen Bogusius (die zweite Originalausf. Strehlen Clar. 13 hat Bogusso) als den, der seit uralten Zeiten das Patronat besitze, die Kollatur begehre, da bei der letzten Vacanz die Besetzung nur durch Druck und Gewalt erfolgt sei, und endlich auch Ticzco, Notar des Herzogs Bernhard, Herrn von Schweidnitz, des Sohnes und Erben weiland Herzog Bolkos (I.), der seiner Zeit bei der Erkaufung der Stadt Strehlen von deren Erbherrn Graf Bogusius auch das Patronat der Kirche mit erworben habe, als von Herzog Bernhard präsentirt, investirt zu werden begehrte. Darauf entscheidet der Aussteller zu Gunsten der Aebtissin und investirt den von Dieser Präsentirten.

Z.: die Breslauer Domherren Cristan und Henr. de Jescotel (Jäschgüttel), Dietrich von Mühlheim can. S. Egid., Peter Pfarrer von Kamin (Margareth bei Breslau, vgl. oben No. 3337), Predbor Notar des Bresl. Kapitels (in No. 13 wird derselbe als Domvikar bezeichnet), Heinrich Presbyter gen. von Hirschberg und Dietrich Notar des Offizials. Notariell ausgefertigt durch Theod. quondam Theodorici senioris de Harthmansrode Halbirstadensis dyoc. scriba actorum consistorii Wrat.


Zwei bis auf geringfügige im Vorstehenden bemerkte Unterschiede gleichlautende Originalausfertigungen mit dem Offizialatssiegel an Pergamentstreifen. Breslauer Staatsarch. Strehlen Klarenst. 12 u. 13.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.